|
Die activ solar lädt ein !
zum "Tag der offenen Tür" am 25. und 26.09.2010
Wir die activ solar feiern unseren 1. Tag der offenen Tür und gleichzeitig auch den Tag der Energie. Mit dieser Veranstaltung möchten wir allen Lieferanten und Kunden für die Zusammenarbeit danken.
Außerdem möchten wir jedem der Interesse an der Photovoltaik hat, die Möglichkeit geben sich an diesem Tag zu informieren. Informieren Sie sich bei den unterschiedlichen Vorträgen über das Thema Erneuerbare Energien.
Für die Kleinsten Photovoltaik-Interessenten ist natürlich auch gesorgt. Wir bieten über beide Tage eine Hüpfburg sowie betreutes basteln und Kinderschminken an.
Für das Leibliche Wohl sorgen unsere Mitarbeiter. Diese bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten sich zu erfrischen und sich zu stärken.
Wir freuen uns darauf alle Interessenten, Kunden und Lieferanten bei uns willkommen zu heißen.

Artikel eingestellt am: 22.08.2010 von: Elisabeth Jackson
Fotovoltaik auf und im Dach ist steuerlich gleich
Bislang werden gebäudeintegrierte Solarthermie- und Fotovoltaiksysteme steuerlich anders behandelt als aufgeständerte separate Anlagen. Systeme, die das Dach oder die Fassade ersetzen galten bislang als Teil der Gebäudehülle und waren über 30 Jahre abzuschreiben. Nun sind sie als bewegliche Wirtschaftsgüter und über 20 Jahre abschreibbar. Das erklärte Tobias Romeis, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, gegenüber EnBauSa.
Es gebe einen entsprechenden Beschluss der Referatsleiter, sagte Romeis und betonte, dass damit die neue Regelung verbindlich sei. Ein Bundesland habe noch um Übergangsfristen gebeten. Die Änderung trete für neu gebaute Anlagen sofort in Kraft, erklärte Romeis weiter. Offen ist derzeit noch, ob auch bereits installierte Systeme von der neuen Regelung profitieren können, "da besteht noch Klärungsbedarf", meint Romeis.
Auswirkungen hat diese Änderung vor allem für Fotovoltaikanlagen. Deren Betreiber können sich als Kleinunternehmer anmelden und dachintegrierte Anlagen nun zügiger als bewegliches Wirtschaftsgut abschreiben. Die Hersteller von dachintegrierten Fotovoltaik-Systemen haben bislang mit den Kosten zu kämpfen, die Lösungen sind aufgrund der Integration teurer als gewöhnliche Dachdeckung. Dazu kamen noch die steuerlichen Nachteile.
Die Regelung sei aus Gründen der Gleichbehandlung auf jeden Fall begrüßenswert, kommentiert der Architekt und EnBauSa-Blogger Alfred Kerschberger. Aus architektonischer Sicht hätten aufgeständerte und integrierte Lösungen Vor- und Nachteile. Ziegeldächer seien toleranter gegen eindringendes Wasser, das würde wegen des Wasserführungsprinzips durch Überlappung gut abgeleitet. Auch erfordere eine Aufständerung weniger Koordination und Schnittstellen. Die Integration sei dagegen eleganter, aber auch teurer. "Fast noch wichtiger als die Dachintegration wäre es aber, gegen die verunstaltenden Puzzles auf den Dächern anzugehen", sagt Kerschberger. Ihn stören die Flickenteppiche, die noch den letzten Quadratmeter über Gauben und Winkeln ausnutzen, um Fotovoltaik-Module unterzubringen. "Damit kann man auch architektonisch simple Häuser gestalterisch kaputtmachen", warnt er.
Quelle: EnBauSa GmbH | Pia Grund-Ludwig 2010
Artikel eingestellt am: 17.07.2010 von: Elisabeth Jackson
Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag zur Photovoltaik-Vergütung: 3 % geringere Kürzung bis Ende September
Die Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung soll nun in zwei Schritten erfolgen - rückwirkend zum 1. Juli sowie zum 1. Oktober. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen.
Röttgen hat sich bei der Kürzung der Solarförderung weitgehend durchgesetzt. Am Abend haben sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf einen Kompromiss bei der Solarförderung geeinigt. Demnach soll die Absenkung der Einspeisevergütung zeitlich gestaffelt werden, wie der Bundesrat mitteilte. Zum 1. Juli werde die Förderung rückwirkend für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächenanlagen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent reduziert. Zum 1. Oktober soll die Vergütung dann nochmals um jeweils drei Prozent sinken, wie der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat vorsieht.
Das Parlament werde sich voraussichtlich in seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Einigungsvorschlag befassen. Der Bundesrat, der den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, formal aber nicht zustimmungspflichtig bei der EEG-Novelle ist, soll sich dann am Freitag mit dem Kompromiss befassen.
Quelle: http://www.photovoltaik.eu/nachrichten (Sandra Enkhardt)
Artikel eingestellt am: 07.07.2010 von: Elisabeth Jackson
Eigenverbrauch - Solarstrom selbst nutzen
Solarstrom selbst nutzen - von Strompreiserhöhungen unabhängig werden
Bundeskabinett beschließt den Eigenverbrauch von Solarstrom ab Mitte diesen Jahres noch stärker zu fördern
Bereits seit Anfang des letzten Jahres ist es möglich den Strom der eigenen Photovoltaikanlage selbst zu nutzen und dafür trotzdem noch eine Vergütung zu erhalten. Angesichts steigender Strompreise eine clevere Entscheidung. Nach dem Willen der Bundesregierung soll dies noch stärker gefördert werden.
Eigenverbrauch von Solarstrom rechnet sich!
Die Möglichkeit die erzeugte Energie einer Photovoltaikanlage auch teilweise selbst verbrauchen zu können,nutzten im letzten Jahr bereits zahlreiche Kunden des Unternehmens Frischkorn, das schon früh auf die Vorteile dieser Einspeisevariante aufmerksam machte. Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung beschlossen diese Regelung zum 1. Juli 2010 noch stärker auszubauen. Jede selbst erzeugt und verbrauchte Kilowattstunde soll ab diesem Datum mit einem Betrag von 20,88 Cent vergütet werden. Rechnet man noch die vermiedenen Kosten für die eingesparte Strommenge aus dem öffentlichen Netz hinzu, so erhält man beim derzeitigen Strompreis einen Gesamtertrag von ca. 40,88 Cent pro Kilowattstunde. Da die Vergütung für ins Netz eingespeiste Energie nur noch 32,88 Cent pro Kilowattstunde betragen soll, ergibt sich ein Vorteil für die selbst genutzte Energie von ca. 8 Cent. Dieser Vorteil vergrößert sich im Laufe der Jahre weiter mit steigendem Strompreis.
Einnahmenvergleich für eine Kilowattstunde
|
|
Netzeinspeisung |
Eigenverbrauch |
|
Vergütung: |
32,88 Cent |
20,88 Cent |
|
ersparte Stromkosten ca. |
-- |
20,00 Cent |
|
Gesamt: |
32,88 Cent |
40,88 Cent |
Wie erfolgt die Abrechnung?
Um den Anteil des Eigenverbrauchs feststellen zu können, wird zunächst wie bisher ein weiterer Zähler installiert der die erzeugte Gesamtenergie der Photovoltaikanlage ermittelt. Zusätzlich wird der vorhandene Bezugszähler durch einen so genannten Zweirichtungszähler ersetzt. Dieser Zähler hat zwei Zählwerke, das eine zeigt die ins öffentliche Netz eingespeiste, das andere die aus dem Netz bezogene Energiemenge an. Zur Berechnung des Eigenverbrauchs wird von der am ersten Zähler gemessenen Gesamtenergie, die angezeigte Einspeisemenge des Zweirichtungszählers abgezogen.
Quelle: http://frischkorn.de/kategorie2/0000009bb10d5d102/index.html
Artikel eingestellt am: 05.07.2010 von: Elisabeth Jackson
Solarinitiative Rheinland-Pfalz 2015 - Förderprogramm
Förderprogramm Dachsanierung:
Ab 1. Juli 2010 können Hausbesitzer einen Zuschuss von 1.500 Euro für eine energetische Dachsanierung im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage beantragen. Die Fördersumme unterstützt all jene, die geeignete Dachflächen besitzen, vor der Installation einer Solaranlage aber zunächst das Dach energetisch sanieren wollen, um so Energie zu sparen.
Quelle: http://www.unserener.de/solarinitiative/
Artikel eingestellt am: 02.07.2010 von: Elisabeth Jackson
Kürzung der Photovoltaik-Förderung von Bundesrat gestoppt
Die von der Koalition aus CDU/CSU und FDP geplanten Einschnitte bei der Förderung von Photovoltaik in Deutschland hat am 04.06.2010 der Bundesrat vorerst gestoppt. Dies meldet das unabhängige Verbraucherportal verivox. Um eine moderatere Kürzung der Zuschüsse zu erreichen, habe die Länderkammer am heutigen Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuss angerufen.
Dem mit den Stimmen von Union und FDP im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des EEG zufolge sollten die staatlichen Zuschüsse zum 1. Juli um bis zu 16 Prozent reduziert werden. Vorgesehen ist dabei, die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern um 16 Prozent zu kürzen. Für Solarstromparks auf Freiflächen liegt der Kürzungssatz bei 15 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen bei 11 Prozent. Bei Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen ist gar keine Vergütung mehr vorgesehen.
Der Bundesrat beschloss vor allem mit den Stimmen der ostdeutschen und SPD-geführten Länder die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Die Länder drängen unter anderem darauf, dass die Kürzungen geringer ausfallen als in dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz.
Die Länderkammer setzt sich dafür ein, die Absenkung auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen, weil sonst die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährdet werde. Die geplante Senkung der Einspeisevergütung hatte in den vergangenen Wochen bei Solarindustrie und Umweltverbänden Proteste ausgelöst.
Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. In Kreisen der Bundesregierung hieß es aber, die Kürzungen könnten auch rückwirkend greifen.
Das Gesetzesverfahren wird sich jetzt verzögern: Der Bundesrat ist zwar nicht zustimmungspflichtig - und kann das Verfahren damit nicht komplett stoppen. Kommt im Vermittlungsausschuss kein Kompromiss zustande und legt die Länderkammer dann Einspruch ein, kann dieser vom Bundestag mit absoluter Mehrheit wieder zurückgewiesen werden.
Quelle: dpa, reuters, verivox, heute.de
Artikel eingestellt am: 07.06.2010 von: Elisabeth Jackson
Bundesrat fordert Vermittlungsausschuss an
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2010, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Vermittlungsausschuss soll nun über folgende Änderungen beraten:
•Vergütungsabsenkung für alle PV-Anlagen einheitlich auf 10 %
•Verlängerung der Frist zur Streichung des Vergütungsanspruchs für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen, die sich auf vor den 1. Juli (statt vor dem 25. März 2010) beschlossenen Bebauungsplänen befinden
•Einführung einer differenzierten Einspeisevergütung für sogenannte „Freiflächenanlagen“ in § 32 Abs. 3 EEG 2009.
Die EEG-Novelle könnte daher nur dann wie vorgesehen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten, wenn bis dahin der Vermittlungsausschuss tagen und das weitere Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden könnte. Dies scheint immer unwahrscheinlicher. Aber auch ein späteres Inkrafttreten der EEG-Novelle nach dem 1. Juli ließe die Möglichkeit zu, im Gesetz die rückwirkende Geltung bestimmter Änderungen (z.B. der Degression der Vergütung um 16 %) vorzusehen.
Das EEG ist ein nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz.
Sollte der Bundesrat eine Änderung der EEG-Novelle empfehlen, kann der Bundestag diese mehrheitlich überstimmen.
Quelle: http://www.sfv.de/artikel/bundestag_beschliet_neue_solarstromverguetung_ab_172010.htm
Artikel eingestellt am: 05.06.2010 von: Elisabeth Jackson
|